Förderanträge

Gefördert werden

  • Projekte der Bildung und Erziehung sowie Jugendhilfe
  • Tierschutzprojekte

Der Stiftungszweck wird verfolgt durch zweckgebundene Zahlungen an als gemeinnützig anerkannte Körperschaften und Einrichtungen, die den vorgenannten Zwecken dienen, insbesondere solche, welche Träger von Kindergärten und Tierheimen sind oder durch Zahlungen an ausländische Körperschaften, welche die Mittel ausschließlich für die benannten Zwecke verwenden.

Im Rahmen der der Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel werden gemeinnützige Träger und Organisationen unterstützt, deren Tätigkeit und Vorhaben mit den Stiftungszwecken übereinstimmen.

Über Förderanträge und die Mittelverwendung wird in den zweimal jährlich stattfindenden Stiftungsratssitzungen entschieden.

Förderanträge sollten folgende Informationen enthalten:

  • Antragsteller
  • Name/Organisation:
  • vollständige Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Rechtsform
  • Anerkennung Gemeinnützigkeit: bitte Nachweis beifügen
  • Ansprechpartner/Projektverantwortlicher
  • Kurze Projektbeschreibung: Inhalt, Nutzer, Ziel etc.
  • Voraussichtliche Projektkosten
  • Gesamtkosten / Eigenmittel / Drittmittel
  • Beantragte Fördersumme
  • Realisierungszeitraum
  • Datum/Unterschrift